Heimatschützenbund
Tecklenburger Land e.V.
Quellenweg 11
49525 Lengerich
 
Internet:
www.hsb-tl.de

 

   

 

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Transparenzregister


a.    Aktuell erhalten die im Vereinsregister eingetragenen Vereine in Deutschland Gebührenbescheide für die Jahresgebühren zur Führung des Transparenzregisters. Diese sind rechtmäßig. Das Transparenzregister wurde im Rahmen der Umsetzung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie eingeführt. Die Führung des Transparenzregisters wird durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH umgesetzt. Für die Führung dieses Registers wird eine jährliche Grundgebühr von 2,50 Euro bzw. von 4,80 Euro ab 2020 erhoben.


b.    Alle Schützenvereine sind automatisch aufgrund des Eintrags im Vereinsregister hier eingetragen. Sie müssen sich nicht anmelden und sparen dafür die Anmeldegebühr nicht aber die jährliche Grundgebühr.


c.    Aufgrund der im Januar 2020 neu erlassenen Transparenzregistergebührenverordnung gilt aber: „Für Vereinigungen nach § 20 GwG, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinn der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen, ist gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 GwG eine gesetzliche Gebührenbefreiung vorgesehen.“ Die Gebührenbefreiung muss aber beantragt werden – maßgeblich für die Befreiung ist der Zeitpunkt der Antragstellung, eine rückwirkende Befreiung ist nicht vorgesehen. Vereine (deren Vorstand) können die Anfrage formlos senden an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Beizulegen sind Registerauszug und Freistellungsbescheid.


d.    Wir raten allen Schützenvereinen jetzt einen entsprechenden Antrag zu stellen, damit ab 2021 die jährliche Grundgebühr entfällt.